Die Gebühr wird je Vermietung nur einmalig fällig.
Falls eine Nachreinigung erforderlich ist, wird eine Gebühr in Höhe von 12,50 € je Stunde festgesetzt.
Der Stromverbrauch wird gesondert berechnet, für 1 KW/h 0,25 €.
Für Vereine ist die Benutzung der DGH's für reine Versammlungs- und Übungszwecke kostenlos. Es wird zur Auflage gemacht, dass nach jeder Versammlung bzw. Übungsstunde die benutzten Räumlichkeiten zu reinigen sind, da sonst Gebühren für die Nachreinigung erhoben werden.
Für das Abhalten von Gottesdiensten in den DGH's ist eine jährliche Pauschale in Höhe von 125 € zu entrichten. Diese Pauschale berechtigt zur Nutzung aller DGH's.
Gebühren für die Benutzung von Schlachträumen:
für Kirchheimer Benutzer - Schlachtung pro Schwein 12,50 €
für auswärtige Benutzer - Schlachtung pro Schwein 25,00 €
Stromkosten werden gesondert abgerechnet, für 1 KW/h 0,40 €