Dorfgemeinschaftshäuser Kirchheim

Dorfgemeinschaftshäuser Kirchheim

Für die Benutzung der Räumlichkeiten und Einrichtungen in den einzelnen Dorfgemeinschaftshäusern (Familienfeiern oder ähnliches) der Gemeinde Kirchheim werden nachstehend aufgeführte Gebühren erhoben:
 

DGH Heddersdorf

Ansicht DGH Heddersdorf

 

    DGH

 Gesamtfläche

 Gebühr

 Heizkosten-
 zuschlag

    Kirchheim 1 Raum

  ca. 250 m²

    90,00 €

  20,00 €

    Allendorf

  ca.   74 m²

    30,00 €

  10,00 €

    Frielingen

  ca. 130 m²

    50,00 €

  15,00 €

    Gersdorf 1 Raum

  ca.   41 m²

    20,00 €

    7,50 €

    Gersdorf 2 Räume

  ca. 144 m²

   52,50 €

  15,00 €

    Gershausen

  ca. 105 m²

   45,00 €

  12,50 €

    Goßmannsrode

  ca.   57 m²

   25,00 €

  10,00 €

    Heddersdorf

  ca. 166 m²

   60,00 €

  15,00 €

    Kemmerode

  ca.   42 m²

   20,00 €

    7,50 €

    Reckerode

  ca. 124 m²

   50,00 €

  15,00 €

    Reimboldshausen

  ca.   42 m²

   20,00 €

    7,50 €

    Rotterterode

  ca.   90 m²

   40,00 €

  12,50 €

    Willingshain 1 Raum

  ca.   99 m²

   45,00 €

     -----

    Willingshain 2 Räume

  ca. 185 m²

   70,00 €

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DGH Reckerode

Ansicht DGH Reckerode

 

Gebühren und Auflagen:

  • Die Gebühr wird je Vermietung nur einmalig fällig.
  • Falls eine Nachreinigung erforderlich ist, wird eine Gebühr in Höhe von 12,50 € je Stunde festgesetzt.
  • Der Stromverbrauch wird gesondert berechnet, für 1 KW/h 0,25 €.
  • Für Vereine ist die Benutzung der DGH's für reine Versammlungs- und Übungszwecke kostenlos. Es wird zur Auflage gemacht, dass nach jeder Versammlung bzw. Übungsstunde die benutzten Räumlichkeiten zu reinigen sind, da sonst Gebühren für die Nachreinigung erhoben werden.
  • Für das Abhalten von Gottesdiensten in den DGH's ist eine jährliche Pauschale in Höhe von 125 € zu entrichten. Diese Pauschale berechtigt zur Nutzung aller DGH's.
  • Gebühren für die Benutzung von Schlachträumen:
    • für Kirchheimer Benutzer - Schlachtung pro Schwein         12,50 €
    • für auswärtige Benutzer - Schlachtung pro Schwein           25,00 €
    • Stromkosten werden gesondert abgerechnet, für 1 KW/h     0,40 €