Schiedsmann
In jeder Gemeinde Hessens gibt es Schiedsämter, die für die Durchführung von Schlichtungsverfahren zuständig sind. Die Aufgaben des Schiedsamtes werden von ehrenamtlich tätigen Schiedsfrauen und Schiedsmännern wahrgenommen, die von der jeweiligen Gemeinde gewählt und durch die Direktorin oder den Direktor des zuständigen Amtsgerichts vereidigt werden. Der Direktorin bzw. dem Direktor des Amtsgerichts obliegt im Übrigen auch die Dienstaufsicht über die Schiedspersonen.
Schiedsfrauen und Schiedsmänner werden schlichtend tätig bei geringfügigen Straftaten, die sich in der Regel im privaten Umfeld der Beteiligten abspielen und in denen die Staatsanwaltschaft kein unmittelbares Interesse an der Strafverfolgung hat.
In Fällen von
- Beleidigung,
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Körperverletzung,
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Sachbeschädigung,
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Hausfriedensbruch,
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Bedrohung
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und Verletzung des Briefgeheimnisses
kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren „mangels öffentlichen Interesses" einstellen und auf den Privatklageweg verweisen.
Was Sie bei uns erwarten können ....
Sprechzeiten des Schiedsmannes:
Bitte setzen Sie sich mit der Gemeinde in Verbindung (Tel.: 06625/92000)