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Informationen nach §13 DSGVO - Friedhofsverwaltung

Kirchheim

Information gemäß Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung für die Friedhofsverwaltung

 

 

1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:

 

Der Bürgermeister der Gemeinde Kirchheim

Hauptstraße 20

36275 Kirchheim

Telefon: 06625 / 9200 0

Mail:

 

 

2. Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz:

 

Madeleine Reuffurth

Sicherheitstechnik Stolz GbR

Konrad Zuse Str. 19-21

36251 Bad Hersfeld

Telefon: 06621 - 9680093

Mail:

 

 

 

3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten:

 

Die Friedhofsverwaltung verarbeitet personenbezogene Daten zum Zweck der Bewirtschaftung der Friedhöfe. Dazu gehören das Führen einer Grabdatei, der Abschluss von Grabnutzungsverträgen, die Organisation, Verwaltung und Abrechnung von Aufträgen für Trauerfeiern, Beerdigungen, Umbettungen und die Nutzung von Wirtschaftseinrichtungen sowie Aufträge gewerblicher Art.

 

Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten sind die Kommunalverfassung des Landes in Verbindung mit dem Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Hessen und dem Kommunalabgabengesetz, Abgabenordnung sowie Landesverwaltungsverfahrensgesetz. Auf kommunale Friedhofssatzungen und Friedhofsgebührensatzung wird verwiesen.

 

4. Kategorien der personenbezogenen Daten:

Von der Verarbeitung personenbezogener Daten sind alle Personen betroffen, die Nutzungsberechtigte von Grabanlagen und Gewerbetreibende sind.

Folgende Kategorien von Personen sind betroffen:

· zu Bestattende

· Nutzungsberechtigte

· Gewerbetreibende

 

Die Verarbeitung umfasst die personenbezogenen Daten, die erforderlich sind, um die Verwaltung und Betreibung der Friedhofsanlagen vornehmen zu können.

Folgende Kategorien von personenbezogenen Daten sind betroffen:

· Personendaten und Verwandtschaftsverhältnisse

· Anschriftendaten

· Kommunikationsdaten

 

5. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten:

Die personenbezogenen Daten können innerhalb der Verwaltung der Kasse, Vollstreckung, dem Bauamt und dem Ordnungsamt gegenüber offengelegt werden. Außerhalb der Verwaltung kann die Offenlegung gegenüber Gewerbetreibenden (u.a. Bestattungshäusern) und anderen Gebietskörperschaften erfolgen.

6. Dauer der Speicherung:

Die personenbezogenen Daten werden für den Zeitraum der durch die Abgabenordnung vorgeschriebenen Aufbewahrungs- und Nachweispflichten gespeichert. Die Aufbewahrungsfrist beträgt danach 10 Jahre. Personenbezogene Daten zur Führung der Grabdatei werden für den gesamten Zeitraum der Grabnutzungszeit gespeichert und anschließend archiviert. Personenbezogene Daten aus Grabmalanträgen werden ebenfalls für die gesamte Dauer der Grabnutzungszeit gespeichert und 2 Jahre nach Ablauf der Grabnutzungszeit gelöscht.

7. Betroffenenrechte:

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) insbesondere folgende Rechte:

a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).

b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).

c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DSGVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DSGVO.

d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DSGVO). Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.

e) Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DSGVO).

8. Beschwerderecht:

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde:

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Postfach 3163

65021 Wiesbaden

Telefon: 0611 – 1408-0

Telefax: 0611 – 1408-900

E-Mail:

wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.