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Informationen nach §13 DSGVO - Gewerbeamt

Kirchheim

Information gemäß Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung für die Beteiligten an einem gewerberechtlichen Verwaltungsverfahren

 

1. Vorbemerkung

 

Soweit es für die Durchführung der Gewerbeordnung und des Gaststättengesetzes erforderlich ist, werden Ihre Daten im Rahmen eines gewerberechtlichen Verwaltungsverfahrens verarbeitet.

Sie werden zur Freigabe und Weiterleitung von Gewerbeanzeigen (An-, Um- und Abmeldungen) sowie zur Sachbearbeitung bezogen auf gewerberechtliche Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren erhoben (u.a. im Bereich Gaststätten, Messen, Märkte, Ausstellungen, Reisegewerbe, Makler, Bewachungen und Gewerbeuntersagungen).

 

2.Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:

 

Bürgermeister der Gemeinde Kirchheim

Hauptstraße 20

36275 Kirchheim

Telefon: 06625 – 92000

Mail:

 

 

3. Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz:

 

Madeleine Reuffurth

Sicherheitstechnik Stolz GbR

Konrad Zuse Straße 19-21

36251 Bad Hersfeld

Telefon: 06621 - 9680093

Mail:

 

 

4. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten:

 

▪  An-, Um- und Abmeldungen von Gewerbetreibenden (Führen eines Gewerberegisters) nach 

    § 14  und Anzeigen nach § 55 c Gewerbeordnung (GewO),

▪  Beantragung und Erteilung von Gestattungen und Erlaubnissen entsprechend der GewO und  

    entsprechend  Spezialgesetzen, z. B. Gaststättengesetz (GastG),

 

▪  Datenübermittlung, Auskünfte nach § 14 GewO i. V. m. der Gewerbeanzeigenverordnung 

    (GewAnzV),

▪  Mitteilung an Finanzbehörden zu erteilten Erlaubnissen und Gestattungen nach § 6 der Verordnung 

   über Mitteilung an die Finanzbehörden (Mitteilungsverordnung M-V)

▪  Auskünfte an öffentliche und nicht öffentliche Stellen nach § 14 GewO,

▪  Erhebung von Zuverlässigkeitsdaten und eventuell ortsbezogenen Daten (Räumlichkeiten zur Gewerbenutzung) für Entscheidungen über Anträge zu erlaubnispflichtigen Gewerben nach der GewO und dem GastG, 

▪  Notwendige Gewerbeuntersagungen und Widerrufe nach der GewO oder dem GastG,

▪  Erhebung von Prüfdaten zur Zuverlässigkeit nach den §§ 35, 59 GewO, nach § 15 GastG

 

 

5. Folgen bei Nichtbereitstellung der Daten durch die betroffene Person

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die betroffene Person ist verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustellen.

Gewerbean-, -um- und –abmeldungen sowie die Ausfertigung von Erlaubnissen können ohne die Bereitstellung personenbezogener Daten nicht erfolgen.

Eine nicht ordnungsgemäße Gewerbemeldung in der zuständigen Gemeinde gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) und die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes ohne die entsprechende Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden (§ 146 GewO).

 

6. Weitere Quellen personenbezogener Daten

Wurden die Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben, stammen die personenbezogenen Daten gegebenenfalls zum Teil auch von der IHK, der Handwerkskammer, dem Finanzamt, von Krankenkassen, der Polizei, dem LKA, dem Vollstreckungsportal Hessens, aus dem Handelsregister.

 

 

 

7. Kategorien betroffener Personen

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt bei Gewerbetreibenden (auch im Antragsverfahren) und bei Beschäftigten von Gewerbetreibenden.

Folgende Kategorien von personenbezogenen Daten sind betroffen:

▪ Personendaten

▪ Anschriftendaten

▪ Beschäftigtendaten

 

8. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten:

Die personenbezogenen Daten können laut § 14 GewO innerhalb der Amts- und  Stadt-/Gemeindeverwaltung offengelegt werden.

Außerhalb der Amts-, Stadt-/Gemeindeverwaltung kann die Offenlegung gegenüber den im § 14 Abs. 7, 8 und 9 GewO i. V .m. § 3 GewAnzV aufgeführten Behörden und Institutionen erfolgen (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, die für den Immissionsschutz zuständige Landesbehörde, die für den technischen uns sozialen Arbeitsschutz, einschließlich den Entgeltschutz nach dem  Heimarbeitsgesetz zuständige Landesbehörde, die zuständige Behörde zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Mess- und Eichgesetz, die Bundesagentur für Arbeit, die deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. zur Weiterleitung an die zuständige Berufsgenossenschaft, die Behörden der Zollverwaltung, das Registergericht, die statistischen Ämter der Länder, die Lebensmittelüberwachungsbehörden).

 

Öffentliche Stellen, soweit sie als öffentlich-rechtliche Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen , und nichtöffentliche Stellen dürfen der Zweckbindung nach § 14 Abs. 6 GewO unterliegende Daten übermittelt werden, wenn der Empfänger ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft macht und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt.

 

 

 

 

 

9. Dauer der Speicherung:

Für die personenbezogenen Daten, welche im Rahmen der gewerberechtlichen Verfahren verarbeitet werden, gelten die Aufbewahrungsfristen entsprechend 10 Jahre nach einer Gewerbeabmeldung bzw. von  20 Jahre nach Erlöschen einer Genehmigung, Erlaubnis.

 

10. Betroffenenrechte:

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) insbesondere folgende Rechte:

a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).

b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).

c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DSGVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DSGVO.

d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DSGVO). Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.

e) Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DSGVO). Nähere Informationen zum Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz können den Hinweisen auf dem Meldeschein entnommen werden.

 

 

11. Beschwerderecht:

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde:

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Postfach 3163

65021 Wiesbaden

Telefon: 0611 – 1408-0

Telefax: 0611 – 1408-900

E-Mail:

wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.