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Verunreinigungen durch Hunde

Kirchheim, den 11. 10. 2018

 

 

Bei der Gemeindeverwaltung wird wiederholt Beschwerde darüber geführt, dass Hunde „ihr Geschäft“ sowohl auf Gehwegen als auch auf privaten Grundstücken verrichten.

 

Gemäß §10 Abs. 7 der Gefahrenabwehrverordnung vom 27.11.2015 zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen und Anlagen der Gemeinde Kirchheim, weisen wir alle Hundebesitzer darauf hin, dass öffentliche Straßen und öffentliche Anlagen durch Hundekot oder sonstige tierische Exkremente nicht verunreinigt werden dürfen.

 

Verunreinigungen auf Straßen und in Anlagen hat der Halter oder Führer des Tieres unverzüglich zu beseitigen. Der Hundekot kann in den Gemeindepapierkörben entsorgt werden, wenn er in verschlossenen Plastiktüten eingepackt ist. Dies gilt nicht für Blindenhunde bei ihrem zweckentsprechenden Einsatz.

 

Bei Zuwiderhandlungen ist mit einem Bußgeld zu rechnen.

 

Gemeindeverwaltung Kirchheim

          -Ordnungsamt-