Ersatzbestimmung für ein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Kirchheim
Öffentliche Bekanntmachung die Gemeinde Kirchheim
Ersatzbestimmung für ein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Kirchheim Herr Oliver Kurz, Riedweg 2, 36275 Kirchheim (Hessen) ist mit Ablauf des 31.12.2024 als Vertreter der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Kirchheim durch Verzicht ausgeschieden.
Aufgrund des § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird hiermit festgestellt, dass Herr Wilfried Orth, Bornweg 10, 36275 Kirchheim (Hessen) als Ersatzperson der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) in die Gemeindevertretung einrückt.
Auch Herr Wilfried Orth, Bornweg 10, 36275 Kirchheim (Hessen) hat auf das Mandat als Vertreter der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) der Gemeindevertretung der Gemeinde Kirchheim am 12.12.2024 verzichtet.
Aufgrund des § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird hiermit festgestellt, dass Frau Christine Hadasch, Lerchenweg 9, 36275 Kirchheim (Hessen) als Ersatzperson der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) in die Gemeindevertretung einrückt.
Auch Frau Christine Hadasch, Lerchenweg 9, 36275 Kirchheim (Hessen) hat auf das Mandat als Vertreterin der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) der Gemeindevertretung der Gemeinde Kirchheim am 16.01.2025 verzichtet.
Aufgrund des § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird hiermit festgestellt, dass Herr Alexander Hinz, Lerchenweg 9, 36275 Kirchheim (Hessen) als Ersatzperson der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) in die Gemeindevertretung einrückt.
Gegen diese Entscheidung können nach § 27 des Kommunalwahlgesetzes
a) jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes (Gemeinde Kirchheim)
b) der Vertreter, dessen Ausscheiden nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 zu prüfen ist
c) die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung Einspruch erheben, wenn sie die Entscheidung über der Feststellung gemäß § 25 des Kommunalwahlgesetzes für erforderlich halten.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Gemeinde Kirchheim, Herrn Liedtke, 36275 Kirchheim, Hauptstraße 20, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.
Gemeinde Kirchheim, 27.01.2025
Liedtke, bes. Gemeindewahlleiter