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Glasfaserausbau in der Gemeinde Kirchheim

Kirchheim, den 15. 06. 2022

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Kirchheim,

 

in den vergangenen Wochen haben wir in dem amtlichen Mitteilungsblatt und auf unserer Internetseite berichtet, dass sich bei der Gemeinde Kirchheim zwei Unternehmen mit dem Ziel vorgestellt haben, ein Glasfasernetz bis zum Endkunden zu installieren. Es handelt sich dabei um die Unternehmen Goetel GmbH und TNG. Nach ausführlicher Beratung hatten sich die Gremien der Gemeinde Kirchheim dazu ausgesprochen, die Firma TNG mit ihrer Ausbauplanung für die Gemeinde zu favorisieren. Trotz dieser Information hat aber das Unternehmen Goetel weiter Kundenakquise betrieben. Inzwischen hat die Goetel GmbH auch einen Antrag auf Erteilung einer Zustimmung zum Aufbau eines Glasfasernetzes für alle Ortsteile bei der Gemeinde gestellt. Auf Grundlage des Kommunikationsgesetzes hat die Gemeinde keine Möglichkeit, einen vollständig ausgefüllten Antrag zurückzuweisen oder die Genehmigung zu versagen. Aus diesem Grund wurde der Goetel GmbH eine entsprechende Genehmigung erteilt. Allerdings liegen uns keinerlei Informationen vor, ob die Goetel GmbH ihre angestrebten 40 % der möglichen Kunden erreicht hat und ob die Goetel GmbH auch wie in dem Antrag vorgesehen, in allen Ortsteilen einen entsprechenden Ausbau durchführen wird. Eine Rücksprache mit dem Unternehmen TNG hat allerdings gezeigt, dass diese zurzeit keine Akquise oder weitere Erhebungen zu einem Netzausbau in der Gemeinde Kirchheim anstreben. Lediglich wenn tatsächlich feststehen sollte, dass die Firma Goetel keinen Netzausbau in Kirchheim vornimmt, ist das Unternehmen TNG bereit, einen Glasfaserausbau auf dem Gebiet der Gemeinde Kirchheim anzustreben. Das bedeutet also, dass ein weiteres Warten auf ein Angebot der Firma TNG zum Netzausbau zurzeit wenig Sinn macht, da dies aufgrund des Verhaltens und der Akquisetätigkeit des Mitbewerbers Goetel GmbH offensichtlich nicht erfolgen wird. Wir möchten nochmals betonten, dass die Gemeinde durch das Telekommunikationsgesetz keine Möglichkeit hat zu bestimmen, wer oder auch wie    viele Unternehmen ein Glasfasernetz bis zum Endkunden in einer Gemeinde ausbauen darf bzw. dürfen. Grundsätzlich muss jedem Antragsteller, der eine entsprechende Planung mit einer Nutzungsberechtigung für öffentliche Verkehrswege durch die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn eine Genehmigung erhalten. Somit kann es auch durchaus geschehen, dass noch weitere Anbieter z.B. nach dem Verkauf des Netzes der Breitband Nordhessen einen Glasfaserausbau bis zum Endkunden in der Gemeinde betreiben könnten. Aufgrund der aktuellen Situation können wir Ihnen leider keine Empfehlung für einen bestimmten Anbieter aussprechen.