Aus dem Rathaus wird berichtet:
Kirchheim
Leinenpflicht für Hunde
Ab dem 1. März herrscht in vielen deutschen Bundesländern eine Leinenpflicht für Hunde. Durch diese Regelung will man in der Brut- und Setzzeit hilflose Jungtiere vor freilaufenden Hunden schützen. Dabei geht es nicht nur um das Wildern von bspw. Rehkitzen sondern auch um das Zerstören von Gelegen sowie das zufällige Aufstöbern von Jungwild beziehungsweise brütenden Vögeln. Obwohl die Leinenpflicht in Hessen nicht besteht, möchten wir im Interesse des Natur- und Artenschutzes an Sie appellieren, ihre Hunde zumindest in dieser Zeit anzuleinen.
Kirchheim, den 11.04.2022
Manfred Koch
Bürgermeister