Aus dem Rathaus wird berichtet - Mitteilung des Vorsitzenden der Gemeindevertretung Kirchheim:

Kirchheim, den 09. 04. 2020

 

 

Mitteilung des Vorsitzenden der Gemeindevertretung Kirchheim:

Aufgrund der allgemeinen Infektionslage nach dem Ausbruch des Coronavirus, ist das öffentliche Leben zurzeit sehr eingeschränkt. Obwohl von dem Versammlungsverbot Kommunalparlamente ausgenommen werden können, ist in Abstimmung mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung Herrn Bornschier, seinen beiden Stellvertretern und den Fraktionsvorsitzenden der beiden Fraktionen beschlossen worden, die geplante Sitzung der Gemeindevertretung für den 23. April 2020 ausfallen zu lassen. Dies gilt selbstverständlich auch für die geplanten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 14. April 2020 und 21. April 2020.

Die oben Genannten haben vereinbart, dass sie sich regelmäßig in Telefonkonferenzen mit dem Bürgermeister abstimmen werden. Die nächste geplante Telefonkonferenz ist für den 23. April 2020 geplant. Wir werden nach diesem Termin über die aktuelle Einschätzung der Lage erneut informieren.

 

Berichterstattung des Bürgermeisters Manfred Koch:

Aufgrund der Verschiebung der Sitzung der Gemeindevertretung möchte ich Sie auf diesem Wege über die zurzeit wichtigen Sachverhalte in der Gemeinde informieren:

  1. Der in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung eingebrachte Haushalts- und Wirtschaftsplan für das Jahr 2020 sollte durch Bekanntgabe in den Kirchheimer Nachrichten Nr. 10 vom 06. März 2020 vom 09. März 2020 bis 09. April 2020 im Rathaus in Kirchheim ausgelegt werden. Da das Rathaus aufgrund der Corona-Pandemie ab dem 16. März 2020 geschlossen werden musste, kann der Haushalt zurzeit auch noch nicht beraten und beschlossen werden, da eventuell eine neue Offenlage erfolgen muss. In einem Hinweis zur Anwendung des kommunalen Haushaltsrechtes im Umgang mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie, wird unter anderem erklärt, dass der § 97 Abs. 5 HGO die Auslegung des Haushaltes im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung regelt. Dort heißt es: “Findet wegen der Schließung der Rathäuser keine öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes statt, ist der Vollzug des Haushaltsplanes dennoch zulässig.“ Die Veröffentlichung des Haushaltsplanes sollte im Internet auf der offiziellen Webseite der Kommune erfolgen. Hier ist noch unklar, ob diese Möglichkeit auch für die erste öffentliche Auslegung nach § 97 Abs. 2 HGO besteht.

  2. Zurzeit gibt es keinen weiteren dringenden Handlungsbedarf, um kurzfristig Sitzungen einzuberufen. Durch den Landrat und das Kreisbauamt wurde auch darauf aufmerksam gemacht, dass mit Offenlegung nach § 3 Abs. 2 BauGB gewartet werden soll, bis die Corona bedingten Einschränkungen aufgehoben werden und eine reguläre Beteiligung wieder möglich ist. Dies wurde auch allen Beteiligten an den laufenden Verfahren mitgeteilt. Unter anderem hat das Unternehmen Solar-Konzept Entwicklungs GmbH aus Hamburg den Bürgermeister darüber informiert, dass sie eine Voruntersuchung durchgeführt haben, um auf den Flurstücken Flur 21, Flurstück 15, und Flur 21, Flurstück 23, in der Gemarkung Kirchheim, PV-Anlagen zu errichten. Die Unterlagen wurden vor Ausbruch der Pandemie noch an die Ortsbeiräte mit der   Bitte um Stellungnahme versandt, aber die Durchführung einer Sitzung war aufgrund des Pandemieausbruches nicht mehr möglich. Das Unternehmen wurde darüber unterrichtet. Da es sich hier um eine langfristige Planung handelt, ist nach Auskunft des Unternehmens keine kurzfristige Beschlussfassung notwendig.

  3. Wie Sie mit Sicherheit schon der Presse entnehmen konnten, werden zurzeit keine öffentlichen Räume vermietet oder für Vereine zur Verfügung gestellt. Auch Bestattungen sollen auf den engsten Familienkreis begrenzt werden.

  4. Auch die Kindertagesstätte Kirchheim ist zurzeit geschlossen. Selbstverständlich findet eine Notbetreuung statt, diese wird zurzeit von maximal 3 Kindern bzw. berechtigten Erziehungsberechtigten genutzt. Die Mitarbeiter/innen sind angewiesen, alten Urlaub und Überstunden abzubauen, in der Woche vor Ostern ist die Einrichtung komplett geschlossen und die Mitarbeiter/innen nehmen hier ihren Jahresurlaub. Ansonsten sind die anwesenden Mitarbeiter/innen, die zurzeit keine Betreuungsaufgaben haben, mit Aufräumen, Reinigungsarbeiten und Abarbeiten von notwendigen Berichten beschäftigt. In der letzten Sitzung des Gemeindevorstandes, die in Form einer Telefonkonferenz mit anschließender Abstimmung durch Umlaufbeschlüsse erfolgte, hat der Gemeindevorstand beschlossen, ab dem 01.04.2020 bis auf unbestimmte Zeit, längstens jedoch bis zur Aufhebung des Besuchsverbotes der Kindertagesstätte die Erhebung und das Einziehen der Gebühren auszusetzen. Eine endgültige Beschlussfassung hierzu muss dann durch die Gemeindevertretung erfolgen.

  5. Durch das Regierungspräsidium Kassel erreichte uns heute die Mitteilung, dass die K129 hinter dem Ortsteil Kemmerode in der Zeit vom 06. April 2020 bis zum 31. Juli 2020 gesperrt wird und eine Umleitung des Verkehrs erfolgt. Die Vollsperrung ist notwendig, da eine Brücke über die Machtlos saniert werden soll.

Aufgrund der derzeitigen Lage durch das verbreitete Coronavirus wurden alle Jahreshauptversammlungen von Vereinen oder sonstigen Einrichtungen abgesagt. Dazu gehört auch die Jahreshauptversammlung der Feuerwehren. In diesem Jahr hätte die Feuerwehr Kirchheim die Führungsmannschaft Wehrführer Marcus Schönauer und seine beiden Stellvertreter Michael Sippel und Jörg Dippel neu wählen müssen. Da auf Grundlage der Krise bis zum Ende des Jahres keine Sitzung für die Neuwahlen terminiert werden konnte, haben sich die Gewählten nach Rücksprache mit dem Bürgermeister bereiterklärt, ihre Aufgabe bis zum 31. März 2021 weiter zu führen. Dies ist aufgrund § 12 HBKG im Benehmen mit dem Kreisbrandinspektor möglich. Das Benehmen wurde bereits hergestellt und Herrn Marcus Schönauer wird eine Ernennungsurkunde bis zum 31. März 2021 als Wehrführer sowie Herrn Michael Sippel und Herrn Jörg Dippel jeweils eine Ernennungsurkunde ebenfalls bis zum 31. März 2021 als stellvertretende Wehrführer