EU-weite Grundverordnung für den Datenschutz (DSGVO)
Sehr geehrte Leser/innen
der Kirchheimer Nachrichten,
am 25.05.2018 ist die neue EU-weite Grundverordnung für den Datenschutz (DSGVO) in Kraft getreten, welche auch an unserer Kommune und unserem amtlichen Verkündigungsorgan nicht spurlos vorüber geht.
Um weiterhin gesetzeskonform mit Ihren persönlichen Daten, zum Beispiel auch Geburtstagen, umzugehen, können wir zukünftig nur noch auf Ihren Wunsch hin Jubiläen und besondere Anlässe an dieser Stelle bekanntgeben.
Wenn Sie weiterhin als Jubilar veröffentlicht werden möchten, bitten wir Sie dies rechtzeitig (2-3 Wochen vorher) telefonisch oder in unserem Rathaus, Hauptstraße 20 (Sekretariat) bekannt zugeben. Alternativ haben wir auf unserer Homepage (Verwaltung >> Formulare >> Buchstabe V), neben den allgemeinen Richtlinien der Gemeinde Kirchheim zum Datenschutz, ein entsprechendes Formular zur Onlineanmeldung für Sie bereitgestellt.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Der Bürgermeister
Kirchheim, den 21.09.2018
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