Die Stiftung GUTES TUN - Gemeinnützige Stiftung der Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg - weist auf folgende Förderung hin

Informationen für Antragsteller
Die Stiftung GUTES TUN der Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg ist eine gemeinnützige, rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Bad Hersfeld.
Der Stiftungsvorstand setzt sich wie folgt zusammen:
Vorstandsvorsitzender Ingo Lange
Vorstandsmitglied Andre Kipp
Vorstandsmitglied Wolfgang Kurth
Kuratoriumsvorsitzender Karl-Heinz Lies, Rotenburg a. d. F.
Stv. Kuratoriumsvorsitzender Hans Hantke, Schenklengsfeld
Mitglied Heinrich Eigenbrod, Bad Hersfeld
Ansprechpartner für Fragen zur Stiftung sind:
Stiftungsvertrieb Silvia Greb
Stiftungsverwaltung Sandra Calinski
Alle Ansprechpartner sind erreichbar unter:
Dudenstraße 15 Tel. 06621 / 85-1155
36251 Bad Hersfeld Fax 06621 / 85-1159
Die jährlich zur Verfügung stehenden Fördermittel ergeben sich aus den Erträgen des Stiftungsvermögens.
Zu den Förderschwerpunkten zählen:
Förderung von Wissenschaft und Forschung
Förderung von Kunst und Kultur sowie Denkmalschutz und Denkmalpflege
Förderung Bildung
Förderung des Sports
Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens sowie der Gesundheitspflege
Förderung der Jugend- und Altenhilfe
Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung
Förderung mildtätiger Zwecke
Förderung des Tier- und Naturschutzes
Förderung der Verbraucherberatung und des Verbraucherschutzes
Die Förderung der Stiftung GUTES TUN ist regional beschränkt auf den Landkreis Hersfeld-Rotenburg.
Zuwendungsempfänger sind i. d. R. gemeinnützige oder mildtätige Organisationen, Vereine oder Verbände, die ihren Sitz im Landkreis Hersfeld-Rotenburg haben.
Der Empfänger verpflichtet sich, die erhaltenen Mittel gemäß den Stiftungszwecken zu verwenden. Er stellt der Stiftung eine Zuwendungsbestätigung aus und reicht weitere Unterlagen ein, die die Mittelverwendung erkennen lassen.
Die Stiftung bittet den Projektträger, die Förderung in angemessener Form öffentlich darzustellen. Die Maßnahmen der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit sind vor ihrer Umsetzung mit der Stiftung abzustimmen. Dies gilt insbesondere für die Festlegung von Terminen und die Freigabe von Druckerzeugnissen wie z.B. Plakate, Handzettel oder Einladungs- bzw. Eintrittskarten in denen auf die Mitwirkung der Stiftung hingewiesen wird.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung. Die Gremien der Stiftung entscheiden nach pflichtgemäßem eigenem Ermessen und auf Basis der zur Verfügung stehenden Mittel.