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Der Zweckverband Knüllgebiet informiert

Kirchheim, den 04. 06. 2025

 

Ab 10.06.2025 besteht die Möglichkeit zur Antragstellung für das Sonderprogramm Gaststätten. Anträge können bearbeitet werden, solange ausreichend Landesmittel (Gesamt 1,5 MIO EUR) zur Verfügung stehen.

 

Infos gibt es auf der Webseite der WI Bank: 

https://www.wibank.de/sonderprogramm-gaststaetten

 

Bitte beachten: dies gilt nur für bestehende Gastronomiebetriebe und für Nachfolgeregelungen (Übernahme Gastronomiebetriebe), nicht für Existenzgründer*innen.